Nahrung wird als schuldbehaftet empfunden (was sie auch objektiv ist angesichts der Gewaltverhältnisse ihrer Produktion und der Ungerechtigkeit ihrer Verteilung), diese Schuld wird im Essvorgang bedrohlich freigesetzt und mit der Verweigerung der Nahrungsaufnahme pariert.
"Der in der Anorexie thematisierte Ort der Schuld ist das Nahrungsmittelwesen insgesamt. Und in dieser objektiven Größe besteht der Gehalt der Schuld darin, daß die alimentären Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse ein Unmaß an Nichtäquivalenz, Nichtausgleich aufweisen. (...) Der/die Kranke verhält sich zum Essen so, als sei die Nahrung tabu, behaftet also in sich selber mit schwerer verschlossener Schuld, die sich im Verzehr, den Verzehrenden letztlich vernichtend, freisetzt."
Programmatischer Vorschlag zu einer Ausweitung der Psychoanalyse auf Objektivität; in: Pathognostische Studien II, 18ff.
Genealogica Bd. 17. Essen: Die Blaue Eule. 1987