Das Geburtstrauma ist die Löschung des Erinnerungsvermögens und setzt an dessen Stelle ein Körpergedächtnis als Angst, die an die Stelle der Repräsentation tritt.
"Beginnen wir mit dem Geburtstrauma (...). Fraglich die Selbstempirie dieses zweitgeborenen Traumas: Kein Erinnerungszugang ist vergönnt, so dass das Trauma nicht auch so vehement ausfällt, dass sich Amnesie über es legte.
Das heißt aber, dass eben das Geburtstrauma selbst die Löschung des Erinnerungsvermögens ausmacht, ein Beisichbehalten im Status der "Urverdrängung", eines Signifikats ohne entsprechenden Signifikanten und deshalb höchsttraumatisch; Geburt, die sich selbst zugleich dementiert. Trauma, das nicht gesprochen werden kann und also als Ersatz der Repräsentation eine angstdurchsetzte Körperimprägnierung aufweist: kompensatorisches Körpergedächtnis."
Zur Archäologie der Gewalt; in: Todesnäherungen, 147f.
Düsseldorf: Peras Verlag. 2007