Die sich erfüllende Lust (Orgasmus) ist die Bestätigung des Selbst als seine Selbstermächtigung. Je mehr sie sich mit dem Schein harmloser Normalität umgibt, desto mehr verfällt sie der Schuld einer blinden Selbstapotheose.
"Als Lustzweck gilt der Selbstbewährungsabschluß, die Selbstbeglaubigung, durchaus emphatisch gemeint und gleichwo und gleichwie, im Sinne der Spürbarkeit dessen, daß sich die Grundfigur von Ontologie, subjektiv: ein Stück Selbst, hat erfüllen können. Diese »Arbitrarität« macht das Problem unabweisbar, daß die Lustbesetzung um das Sanktionswesen, das über bestimmte Formen der Selbstbewährung verhängt wird, nicht bekümmert erscheint; die Arbitrarität der Lustkathexe entbehrt also, just indem sie nach Selbstbewährungsmaßen rechtens sein muß, nicht der Gefährlichkeit. Hier schon wird der Problemkontext Lust und Schuld deutlich virulent; vielleicht fürs erste so, daß die Unverhohlenheit von Lust das Strafmaß immer dann heraufsetzt, wenn die Art der Selbstbeglaubigung eh in der Weise symptomatisch ausfällt, daß sie dem Bannfluch einer mittleren Normalität verfällt: Selbstbeglaubigung als Falle wie z.B. bei den sogenannten Perversionen."
Taumel und Totenstarre, 110
Münster: tende Verlag. 1981
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