Einerseits geht es um die Wiederherstellung der normalen Lebensfähigkeit, andererseits aber auch um Bewahrung der der Krankheit entnehmbaren Erkenntnis in Bezug auf den gestörten Gebrauchskontext.
"Worauf die pathognostische Prozedur abzweckt? Gewiß nicht darauf, den psychopathologischen Ausfall von Gebrauchsfunktionen wie antipsychiatrisch zu stabilisieren. Selbstverständlich geht es um deren Wiederherstellung, und seien die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen noch so geringfügig. Gleichwohl gilt in aller Strenge die Forderung, der in dieser Restitution aufgelösten Krankheit zugleich quasi die Treue zu wahren: in der un-vergeßlichen Gewußtheit des betreffenden objektiven Dingunbewußten, eines Aufklärungswissens, dessen Tätigkeitsform sinnvollerweise in spezifischen »unernsten« Gebrauchsbrechungen bestehen sollte: in Gebrauchstravestien."
Hinführung zur Pathognostik für Psychoanalytiker der höheren Stände; in: Lectiones pathognosticae, 57
Düsseldorf: Psychoanalyse & Philosophie. 1999
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